Anmelden
1. Anmeldeformular herunterladen
2. Anmeldeformular ausdrucken
3. Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben
4. Anmeldeformular versenden
Download Anmeldeformular: Aufnahmeantrag TV-Eintracht-Essen-Frohnhausen 1887 e.V.
Den Antrag auf Mitgliedschaft ausgefüllt und unterschrieben senden an:
TV Eintracht Frohnhausen 1887 e.V.
z.H. Herrn Dieter Nellessen oder Herrn Herr Mark Gössling
Fulerumerstraße. 11
45149 Essen
Altenativ
Geben Sie den Antrag bei Ihrem nächsten Besuch in unserem Clubhaus ab
Abmelden
Abmeldungen nur schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an unsere Buchhaltung:
TV Eintracht Frohnhausen 1887 e.V.
Fulerumerstraße. 11
45149 Essen
Mail: tve.eintrachtfrohnhausen{at}t-online.de
Jeder bekommt eine schriftliche Austrittsbestätigung zugesendet.
Kündigungen per Einschreiben setzen einen umständlichen Abholvorgang in Betrieb.
Bitte Beachten
Abmeldungen aus der Tennisabteilung müssen bis zum Ende eines Jahres (31.12.) erfolgen
damit sich die Mitgliedschaft nicht automatisch um ein Jahr verlängert.
Ummelden
Bei Umzug oder Änderung der Kontoverbindung bitte ebenfalls unseren Buchhalter informieren.
Nicht zustellbare Startschüsse in Essen kommen nicht an den Absender zurück, da der Versand als „Info-Post“ erfolgt.
So fehlen manchem Mitglied wichtige Informationen.
Zum Beispiel die Einladung zur Jahreshauptversammlung.
Für den Vorstand
Günter Lötte
Unsere Beiträge
bis 12 Jahre | 11 Euro pro Monat |
13 - 18 Jahre | 11 Euro pro Monat |
Schüler, Studenten und Azubis | 11 Euro pro Monat |
ab 18 Jahre | 11 Euro pro Monat |
Auszug aus der Satzung zu den Vereinsbeiträgen
§ 5 Beiträge
Der Vereinsbeitrag besteht aus einem Sockelbeitrag und einem Abteilungsbeitrag.
Der Sockelbeitrag wird in der Jahreshauptversammlung beschlossen.
Der Abteilungsbeitrag wird vom erweiterten Vorstand beschlossen.
Der Beitrag ist eine Bringschuld und halbjährlich im Voraus zu entrichten und zwar
für das 1. Halbjahr bis zum 05.01. und für das 2. Halbjahr bis zum 05.07.
Sämtliche Beitragszahlungen sind für Neuaufnahmen ab dem 01.01.1991
nur noch im bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuwickeln.
Bei einem Beitragsrückstand besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Sollte nach einmaliger Mahnung über die Beitragsrückstände zuzüglich einer Mahngebühr
kein Ausgleich der Forderungen erfolgen, so wird die Zwangseinziehung der ausstehenden Beträge eingeleitet
und es kann der Ausschluss aus dem Verein erfolgen.